Bis auf weiteres kann ein Tagesschein nur noch von einem Vereinsmitglied für einen Gastangler erworben werden. Dabei muss das ASV-Mitglied beim Fischen des Gastes anwesend sein.
Ausgabe Tages-Fischerei-Erlaubnisschein
Raimund Ludwig
Tel. 06384 - 6296
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Jens Heidenmann 1.Vorsitzender
Tel. 06384 - 9933140
Der Preis einer Tageskarte beträgt 13€
Gastangler haben außerhalb der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße folgendes zu beachten!
1.
Die Ausübung der Fischerei ist erlaubt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und
darf nicht unterbrochen werden. Es sind zwei Ruten erlaubt, davon darf nur mit einer Rute
auf Raubfisch geangelt werden. Lebender Köderfisch ist nicht erlaubt! Angeln auf
Friedfische mit Drilling ist nicht erlaubt.
2.
Folgende Fangmenge ist einzuhalten: 1 Hecht oder 1 Zander oder 4 Salmoniden und 1
Aal so wie 1 Karpfen oder 2 Schleien oder 3 kg Weißfische
3.
Das Anfüttern ist in den Monaten Juni bis einschließlich September einzuschränken.
Dies betrifft vor allem Boilies, und angemachte Futterballen. Es dürfen pro Tag und
Angler, nicht mehr als 1 kg Naßfutter eingeworfen werden. Maden im Futterkorb und
Maiskörner bleiben (in Maßen) erlaubt.
Wenn das Anfüttern ganz verboten werden sollte, (je nach Gewässerzustand), so
werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, deren Anweisungen dann zu
befolgen sind.
4.
Das Angeln auf Raubfisch ist vom 01.02. bis 31.05 nicht erlaubt!
5.
Karpfen ab 4 kg sind schonend zurückzusetzen.
Eine Matte, oder ähnliches zum schonenden abhaken der gefangenen
Fische, ist beim Karpfenangeln zu benutzen!
Diese größeren Karpfen, sind als Laich Fische eingesetzt worden, und sollen bis auf
weiteres, im Gewässer verbleiben.
Die Entnahme der Koikarpfen ist generell verboten.
6.
Köderfische aus anderen Gewässern sind verboten!
7.
Das befahren der Uferwege ist nicht erlaubt!
8.
Die Angelplätze sind sauber zuhalten! Das schlachten der gefangenen Fische ist auf der
gesamten Weiher Anlage verboten!
9.
Untermaßige Fische sind sofort schonend in das Gewässer zurück zu setzen, sofern s ie
keine schwerwiegenden Verletzungen aufweisen.
10.
Jedes Mitglied, des ASV Langenbach, ist berechtigt die Tagesscheine der Gastangler
zu kontrollieren! Diese sind auf verlangen vor zu zeigen!
11.
Das Hältern von Fischen, im geräumigen Textil Setzkescher ist erlaubt. Der
Setzkescher soll mindestens eine Länge von 3 - 4 m haben, der Ringdurchmesser
mindestens 40 cm. Auf 2 - 2,5 m Länge soll der Setzkescher ausgestreckt und
untergetaucht im Wasser liegen, wobei die Ringe aufgerichtet sein müssen.
12.
Je nach zustand des Gewässers und der Wasserqualität, behält sich der Verein
vor, den Gastkartenverkauf einzuschränken, oder ganz auszusetzen.
Der Vorstand: ASV Langenbach
Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein. Er ist nicht übertragbar!